50 Jahre auf der Suche nach Alternativen

Eine Geburtstagsfeier steht an – der Rote Börsenkrach wird 50! Gegründet 1974, so ist er zwar die älteste noch existierende Basisgruppe an der Uni Wien, wir sind aber noch voller Energie. Deswegen wird am 23. November 2024 auch eine Jubiläumsparty steigen! Also: Wenn ihr mal mitgemacht habt, oder vorbeigeschaut habt, oder auch nur irgendwie mit dem RBK zu tun hattet – dann meldet euch hier an

Da auch wir den materiellen Zwängen des Systems unterworfen sind, würden wir uns außerdem über Spenden für unsere Feier freuen!

Name: Simon Eder

IBAN: DE04 1001 1001 2997 3518 31

BIC: NTSBDEB1XXX

P.S.: Es ist auch so immer wieder schön, von „Alten“ zu hören!

ÖH-Wahl 2023

Liebe Kolleg_innen, von 09. bis 11. Mai ist es soweit: Die ÖH-Wahl findet statt! Dabei kannst du deine Bundesvertretung, Universitätsvertretung und Studienvertretung wählen. Für letzteres kandidieren natürlich wir, der Rote Börsenkrach, wieder. Unsere Kandidat_innen sind:

-Raphael della Schiava

-Simon Eder

-Jonas Grundnig

-Ann Sophie Stern

-Theo Wild

Wir stehen für eine starke Vertretung der Interessen von Studierenden! Aber warum ist das wichtig? Weil bei der LV-Planung noch immer zu wenig Rücksicht auf uns genommen wird. Weil unsere Lebensrealitäten von der Universität noch immer zu wenig beachtet werden. Weil die Zusammenstellung unseres Curriculums teilweise sinnbefreit ist. Weil Studierende in den Gremien der Uni noch immer kaum was zu sagen haben.

Wir kämpfen für mehr Mitsprache und mehr Beachtung der Anliegen von Studierenden. Das können wir aber nur, wenn wir auch ein starkes Mandat dafür haben! Deswegen ist es sehr wichtig, dass du dein Wahlrecht nutzt und wählen gehst!

Wann? Di., 09.05. (10-20:00 Uhr); Mi., 10.05. (10-20:00 Uhr); Do., 11.05. (09-14:00 Uhr)

Wo? Oskar-Morgenstern-Platz 1, PC-Raum 4

Mehr Informationen zur Wahl findest du hier!

Noch ein Hinweis an alle, die bereits eine Wahlkarte beantragt haben: Ihr könnt an der Studienvertretungswahl nur teilnehmen, wenn sämtliche zugesendeten Briefwahlunterlagen unausgefüllt vor Ort in einem Wahllokal gegen Stimmzettel eingetauscht werden. Die beiliegende Eidesstaatliche Erklärung darf ebenfalls noch nicht ausgefüllt sein.

Also: Geht’s wählen Leute!