Manifest zum Studienrecht

Der RBK schließt sich an:

„Wir, die teilnehmenden Studienvertretungen, wollen das neue, vom Senat der Universität Wien beschlossene Studienrecht und die damit einhergehende fortschreitende Disziplinierung der Studierenden nicht hinnehmen.

Das neue Studienrecht führt zu größerer Machtkonzentration in den Händen zentraler Instanzen und entmündigt damit nicht nur Studierende sondern auch ProfessorInnen. Viele Entscheidungen von weitreichender Bedeutung hängen vom guten Willen einer einzigen Person ab. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sachverhalte überreguliert und unnötige Schikanen aufgebaut werden, steigt aber mit der Zentralisierung von Entscheidungen.
Die An- und Abmeldeverfahren zu Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen geben ein gutes Beispiel dafür. Wo üblicherweise ProfessorInnen auch nachträglich noch Studierende aufnehmen konnten, verhindern dies jetzt im Normalfall strikte, von der Studienprogrammleitung zu setzende Fristen. Dies kann zur absurden Situation führen, dass bei Lehrveranstaltungen, in denen es noch freie Plätze gibt, nach Ablauf der Anmeldefristen keine weitere Aufnahme von Interessierten möglich ist.
Auch die Verkürzung der maximalen Nachreichfristen für schriftliche Beiträge im Rahmen prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen schränkt Studierende in ihrer zeitlichen Planung und damit in der freien Gestaltung ihres Studiums weiter ein. Gerade für Menschen mit psychischen und/oder physischen Beeinträchtigungen sowie für Berufstätige bedeutet dies eine zusätzliche Erschwernis des Studiums. Die Möglichkeit, Hausarbeiten zu verfassen, um dadurch die fehlende Anwesenheit kompensieren zu können, wird damit erschwert.
Wir halten es für falsch, mittels verkürzter Abgabe- und verschärften Abmeldefristen Druck auf Studierende aufzubauen, ihre Zeit “effizient” zu verwenden (Stichwort: “Ökonomisierung von Bildung”). Freiräume, auch auf die Gefahr hin, kurzfristig einen Irrweg einzuschlagen, sind für die gründliche und kritische Reflexion von Lehrinhalten unerlässlich.

 

Hinter all diesen bürokratischen Hürden erkennen wir den Wunsch einiger nach Kontrolle des Universitätsalltags und Disziplinierung der Studierenden. Der schon lange andauernde Prozess der Verschulung wird durch das neue Studienrecht vorangetrieben. Wir fordern dessen neuerliche Umarbeitung, um den Charakter der Universität als Bildungsinstitution für mündige Erwachsene zu stärken.“